Tönungsfolien | ||||||
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Ob zum Schutz der Insassen vor Sonne, Hitze oder UV-Strahlung
oder zur optischen Aufwertung des Fahrzeuges - unsere Autosonnenschutzfolien
bieten für fast alle Bedürfnisse die passende Lösung. Sie sind kratzunempfindlich und in unterschiedlichen Varianten und Farbtönen lieferbar. Durch spezielle Fertigungstechniken ist nahezu jede Heckscheibe durch thermische Verformbarkeit in einem Stück zu bekleben. | ||||||
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Häufige Fragen | ||||||
Gesetzliche Bestimmungen | ||||||
| Bitte beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen zur Montage von
Autoglasfolien in Deutschland:
Tönungsfolien sind nur für die Montage an den hinteren Seitenscheiben
und der Heckscheibe bei gleichzeitigem Vorhandensein eines Außenspiegels
an der Beifahrerseite zulässig!
Die Scheiben dürfen mit der Folie nur bis zur Scheibenhalterung
beschichtet werden. Ein Verklemmen bzw. eine Verbindung der Folie mit
der Scheibenhalterung oder der Gummidichtung ist unzulässig.
Typ und Prüfzeichen der verwendeten Folie muss gut lesbar und dauerhaft
an jeder am Fahrzeug verklebten Folie vorhanden sein.
Beachten Sie die Hinweise der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG). Die
ABG Urkunde ist im Fahrzeug mitzuführen!
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Welche Autoscheiben dürfen getönt werden? | ||||||
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Heckscheibe und hintere Seitenscheiben (ab B-Säule) dürfen unbedenklich mit Autotönungsfolien beschichtet werden. Beiliegende Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) wird dem Kunden ausgehändigt und muss immer im Fahrzeug geführt werden. Ein zweiter Außenspiegel muss vorhanden sein. Abnahme und Eintragung durch TÜV sind nicht nötig.
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| Tönungsfolien für den Hausbereich | ||||||
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